In Zeiten von Online-Banking, Cloud-Diensten und sozialen Netzwerken hinterlässt jeder Mensch nicht nur materielle, sondern auch digitale Spuren. Doch was passiert mit diesen digitalen Inhalten, wenn jemand verstirbt?
Die Antwort: Es entsteht ein sogenannter digitaler Nachlass. Und dieser ist oft genauso wichtig – und manchmal sogar komplizierter – als der klassische Nachlass aus Immobilien, Konten und Verträgen.
Unter digitalem Nachlass versteht man alle digitalen Daten, Konten und Zugänge, die einer verstorbenen Person zugeordnet sind. Dazu zählen nicht nur gespeicherte Dateien, sondern auch Verträge, Mitgliedschaften und Kommunikationsverläufe.
Typische Bestandteile:
• E-Mail-Konten und Cloudspeicher
• Onlinebanking-Zugänge und Zahlungsdienste (z. B. PayPal)
• Social Media Profile (Facebook, Instagram, LinkedIn)
• Abonnements bei Streamingdiensten (z. B. Netflix, Spotify)
• Online-Shops und Benutzerkonten (z. B. Amazon)
• Verträge und Unterlagen in Kundenportalen (z. B. Versicherungen, Stromanbieter)
• Kryptowährungen und digitale Wallets
• Zugangsdaten zu Endgeräten (Smartphone, Laptop, Tablet)
Kurz gesagt: Alles, was mit einem Benutzernamen, Passwort oder Gerät geschützt ist – und online oder digital verwaltet wird.
Anders als beim klassischen Nachlass, bei dem Bank- oder Grundbuchauskünfte eingeholt werden können, ist der digitale Nachlass für Außenstehende oft unsichtbar. Wenn niemand weiß, welche Konten existieren – oder keine Passwörter vorhanden sind – bleiben wichtige Daten unerreichbar.
Das führt in der Praxis zu Problemen wie:
• Unbezahlte Abos und laufende Kosten
• Verlorene Familienfotos in der Cloud
• Fehlende Zugriffe auf geschäftliche E-Mails oder Verträge
• Kein Zugriff auf digitale Zahlungsmittel
• Rechtsstreitigkeiten mit Plattformbetreibern
Rechtlich gesehen gehört der digitale Nachlass in Österreich und Deutschland zur Erbmasse. Das bedeutet: Die Erben dürfen grundsätzlich auch über die digitalen Inhalte verfügen.
In der Praxis ist der Zugriff jedoch oft eingeschränkt oder technisch gesperrt, weil:
• Zwei-Faktor-Authentifizierung aktiv ist
• keine Zugangsdaten vorhanden sind
• Plattformen wie Meta oder Apple zusätzliche Nachweise verlangen
• Datenschutzregelungen (z. B. DSGVO) den Zugang erschweren
Ohne entsprechende Vorsorge zu Lebzeiten wird es für Angehörige schnell kompliziert.
Ein durchdachter Umgang mit dem digitalen Nachlass bedeutet:
1. Zugänge auflisten – Alle wichtigen Konten, Geräte und Dienste dokumentieren
2. Zugangsdaten sichern – z. B. in einem Passwortmanager oder digitalen Safe
3. Verfügungen treffen – per Testament, Vollmacht oder über eine Plattform wie DigiSafe
4. Notfallkontakte festlegen – wer im Ernstfall handeln darf und soll
So sorgen Sie nicht nur für Klarheit, sondern vermeiden auch unnötige Belastungen für Ihre Angehörigen.
Jeder Mensch, der online aktiv ist – sei es per E-Mail, Smartphone oder Social Media – hinterlässt einen digitalen Nachlass.
Ohne geregelte Vorsorge entstehen für Angehörige nicht nur technische, sondern auch rechtliche Hürden.
Mit DigiSafe haben Sie die Möglichkeit, Ihre wichtigsten digitalen Zugänge und Wünsche zentral zu hinterlegen – sicher, nachvollziehbar und jederzeit aktualisierbar.