Vorsorge ist wichtig – aber darf man das überhaupt?
Immer mehr Menschen wollen Kryptowährungen für den Todesfall absichern –
aber viele fragen sich:
Darf ich meine Wallet-Zugänge überhaupt hinterlegen?
Reicht ein Testament?
Gibt es eine gesetzliche Regelung – oder ist alles nur Grauzone?
Die gute Nachricht:
Krypto-Vorsorge ist erlaubt – wenn sie gut gemacht ist.
• In Österreich und Deutschland gelten Kryptowährungen grundsätzlich als Vermögenswerte
• Das bedeutet: Sie sind vererbbar, genau wie Bargeld oder Schmuck
• ABER: Es gibt keine spezifische Krypto-Erbrechtsregelung – alles hängt von der Formulierung im Testament und der tatsächlichen Zugänglichkeit ab
• Der Erbe hat also nur dann Zugriff, wenn er die nötigen Zugangsdaten erhält
Ohne technische Vorbereitung nützt auch das beste Testament nichts.
Ein Krypto-Testament sollte Folgendes enthalten:
• Hinweis, dass digitale Vermögenswerte vorhanden sind
• Konkrete Nennung: z. B. Bitcoin, Ethereum, Wallet-Adresse
• Klare Benennung des oder der Erben
• Optional: Hinweis auf Ort der Zugangsdaten (z. B. DigiSafe)
• Keine Seed-Phrase oder Passwort direkt im Testament!
(wegen Veröffentlichungspflicht beim Nachlassverfahren)
Tipp: Testamente regelmäßig aktualisieren – besonders bei Wallet-Wechsel oder Plattformumzug.
Erlaubt:
• Seed-Phrases verschlüsselt speichern
• Wallet-Zugänge bei DigiSafe hinterlegen
• Erben über Ort und Zugriffsmöglichkeiten informieren
• Freigaben mit Bedingungen versehen (z. B. erst nach Tod)
Nicht empfehlenswert:
• Offen auf Papier oder USB-Stick speichern
• Seed oder Private Key im Klartext weitergeben
• Zugang ungesichert per E-Mail oder Screenshot übermitteln
• Testamente ohne rechtliche Beratung mit Wallet-Zugang mischen
Sicherheit + Struktur = rechtssichere Vorsorge.
Mit DigiSafe können Sie:
• Ihre Wallet-Zugänge rechtskonform und verschlüsselt aufbewahren
• Freigaberegeln nach Erbfall oder Inaktivität definieren
• mit Notaren oder rechtlichen Verfügungen kombinieren
• Dokumentation und Zugriffsprotokolle sicher verwalten
So ist die digitale Vorsorge nicht nur gut gemeint – sondern auch rechtlich abgesichert.
Krypto-Vorsorge ist erlaubt – aber nicht automatisch einfach.
Nur wer sowohl rechtlich als auch technisch vorbereitet ist, schützt sich und seine Angehörigen zuverlässig.
DigiSafe hilft dabei – mit einer Lösung, die Sicherheit und Recht auf einen Nenner bringt.