Krypto-Vorsorge rechtssicher gestalten – was ist erlaubt?

Graubereich oder klare Regelung? Wir klären auf

Vorsorge ist wichtig – aber darf man das überhaupt?

Immer mehr Menschen wollen Kryptowährungen für den Todesfall absichern –

aber viele fragen sich:

Darf ich meine Wallet-Zugänge überhaupt hinterlegen?

Reicht ein Testament?

Gibt es eine gesetzliche Regelung – oder ist alles nur Grauzone?

Die gute Nachricht:

Krypto-Vorsorge ist erlaubt – wenn sie gut gemacht ist.

Gibt es gesetzliche Vorgaben für Kryptowährungen im Nachlass?

• In Österreich und Deutschland gelten Kryptowährungen grundsätzlich als Vermögenswerte
• Das bedeutet: Sie sind vererbbar, genau wie Bargeld oder Schmuck
• ABER: Es gibt keine spezifische Krypto-Erbrechtsregelung – alles hängt von der Formulierung im Testament und der tatsächlichen Zugänglichkeit ab
• Der Erbe hat also nur dann Zugriff, wenn er die nötigen Zugangsdaten erhält

Ohne technische Vorbereitung nützt auch das beste Testament nichts.

Was gehört in ein Testament mit Krypto-Bezug?

Ein Krypto-Testament sollte Folgendes enthalten:

• Hinweis, dass digitale Vermögenswerte vorhanden sind
• Konkrete Nennung: z. B. Bitcoin, Ethereum, Wallet-Adresse
• Klare Benennung des oder der Erben
• Optional: Hinweis auf Ort der Zugangsdaten (z. B. DigiSafe)
• Keine Seed-Phrase oder Passwort direkt im Testament!
 (wegen Veröffentlichungspflicht beim Nachlassverfahren)

Tipp: Testamente regelmäßig aktualisieren – besonders bei Wallet-Wechsel oder Plattformumzug.

Was Sie tun dürfen – und was nicht

Erlaubt:
• Seed-Phrases verschlüsselt speichern
• Wallet-Zugänge bei DigiSafe hinterlegen
• Erben über Ort und Zugriffsmöglichkeiten informieren
• Freigaben mit Bedingungen versehen (z. B. erst nach Tod)

Nicht empfehlenswert:
• Offen auf Papier oder USB-Stick speichern
• Seed oder Private Key im Klartext weitergeben
• Zugang ungesichert per E-Mail oder Screenshot übermitteln
• Testamente ohne rechtliche Beratung mit Wallet-Zugang mischen

Sicherheit + Struktur = rechtssichere Vorsorge.

DigiSafe als technische Ergänzung zur rechtlichen Regelung

Mit DigiSafe können Sie:

• Ihre Wallet-Zugänge rechtskonform und verschlüsselt aufbewahren
• Freigaberegeln nach Erbfall oder Inaktivität definieren
• mit Notaren oder rechtlichen Verfügungen kombinieren
• Dokumentation und Zugriffsprotokolle sicher verwalten

So ist die digitale Vorsorge nicht nur gut gemeint – sondern auch rechtlich abgesichert.

Fazit: Erlaubt, aber mit Verantwortung

Krypto-Vorsorge ist erlaubt – aber nicht automatisch einfach.

Nur wer sowohl rechtlich als auch technisch vorbereitet ist, schützt sich und seine Angehörigen zuverlässig.

DigiSafe hilft dabei – mit einer Lösung, die Sicherheit und Recht auf einen Nenner bringt.

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