Was im Testament zum digitalen Nachlass stehen sollte

Juristisch korrekt – aber digital gedacht.

In vielen Testamenten geht es um Häuser, Konten oder persönliche Gegenstände – doch ein Bereich bleibt häufig außen vor: der digitale Nachlass. Dabei sind E-Mails, Cloud-Daten, Onlineverträge und digitale Zahlungsmittel heute ein fester Bestandteil des Lebens. Und damit auch des Erbes.

In diesem Beitrag erfahren Sie, was Sie im Testament konkret zum digitalen Nachlass regeln sollten – rechtssicher, klar und im Sinne Ihrer Angehörigen.

Warum der digitale Nachlass ins Testament gehört

Zwar gilt der digitale Nachlass rechtlich als Teil der Erbmasse – doch in der Praxis stoßen Angehörige schnell an Grenzen. Viele Plattformen fordern spezifische Nachweise oder erkennen Erbberechtigungen ohne klare Verfügung nicht automatisch an.

Mit einer entsprechenden Regelung im Testament vermeiden Sie:
• Unklarheiten oder Streit zwischen Erben
• langwierige Verfahren mit Plattformen
• verlorene Daten und unerfüllte Wünsche
• rechtliche Unsicherheiten für Ihre Angehörigen

Was genau sollte im Testament geregelt sein?

1. Benennung eines digitalen Nachlassverwalters

Bestimmen Sie eine Person Ihres Vertrauens, die Ihre digitalen Angelegenheiten regeln darf – analog zum Testamentsvollstrecker.

Formulierungsvorschlag:
„Ich bestimme [Name, Geburtsdatum, Adresse] zur verantwortlichen Person für die Regelung meines digitalen Nachlasses. Sie ist berechtigt, meine Benutzerkonten zu verwalten, Verträge zu kündigen, Daten zu löschen oder an berechtigte Dritte weiterzugeben.“

2. Allgemeine Verfügung über digitale Inhalte

Treffen Sie klare Aussagen darüber, was mit Ihren digitalen Daten geschehen soll:
• Sollen Cloud-Speicher gelöscht oder an Familienmitglieder übertragen werden?
• Was passiert mit Social-Media-Konten?
• Dürfen gespeicherte Fotos oder Nachrichten übergeben werden?

Formulierungsvorschlag:
„Meine digitalen Inhalte dürfen – soweit gesetzlich zulässig – von meinem digitalen Nachlassverwalter eingesehen, übertragen oder gelöscht werden.“

3. Regelung für sensible Zugänge (z. B. Krypto, Banking, Passwortmanager)

Wenn Sie Zugangsdaten separat aufbewahren, sollten Sie im Testament darauf hinweisen, wo diese zu finden sind (z. B. bei DigiSafe) – aber ohne sie direkt im Testament zu nennen.

Hinweis-Formulierung:
„Informationen zu meinen Zugangsdaten befinden sich im hinterlegten digitalen Safe unter www.digisafe.at, abrufbar durch meine benannte Kontaktperson.“

Wichtig: Keine Passwörter im Testament!

Ein Testament ist kein sicherer Ort für Login-Daten. Es kann im Erbfall von mehreren Personen eingesehen oder kopiert werden. Deshalb:

• Zugangsdaten separat speichern (z. B. DigiSafe oder Passwortmanager)
• Im Testament nur Hinweise auf Speicherorte und Zugriffsrechte vermerken
• Vollmachten ggf. zusätzlich bei einem Notar hinterlegen

Empfehlung: Testament + DigiSafe kombinieren

Ein Testament regelt den Willen – DigiSafe sichert die Umsetzung. Mit der Kombination beider Ansätze schaffen Sie maximale Sicherheit:

• Testament: Rechtliche Verfügung über digitale Inhalte
• DigiSafe: Technische Zugriffslösung inkl. Notfallfreigabe und Datenfreigabe

So vermeiden Sie Medienbrüche und unnötige Bürokratie im Ernstfall.

Fazit: Klarheit schafft Sicherheit

Ein digitaler Nachlass ist längst keine Ausnahme mehr – und sollte im Testament nicht fehlen. Wer frühzeitig festlegt, wer was sehen, löschen oder verwalten darf, entlastet Angehörige und sorgt für Ordnung über den Tod hinaus.

Tipp: Lassen Sie Ihr Testament regelmäßig überprüfen und achten Sie darauf, dass alle genannten Personen über ihre Rolle Bescheid wissen.

WhatsApp
Facebook
X
Email