Ein Mensch ist verstorben – und hinterlässt nicht nur Erinnerungen, sondern auch eine Vielzahl digitaler Spuren.
Social-Media-Konten, E-Mail-Adressen, Streaming-Abos, Cloud-Speicher, Shopping-Profile:
Was passiert damit? Wer darf sie löschen? Und wie?
Viele Angehörige stellen schnell fest:
Einfach einloggen und löschen funktioniert meist nicht.
Laut Erbrecht dürfen Erben auf digitale Konten zugreifen – aber nur mit rechtlichem Nachweis (z. B. Erbschein).
Doch viele Plattformen verlangen zusätzliche Unterlagen, haben eigene Regeln oder lehnen Löschanfragen ohne vorherige Vollmacht ganz ab.
• Kein Zugang zum Account (Passwort fehlt)
• Zwei-Faktor-Schutz blockiert Anmeldung
• Anbieter verlangt Sterbeurkunde + Identitätsnachweis
• Es ist unklar, welche Konten überhaupt existieren
• Der Verstorbene hat sich nie um Löschung gewünscht/geäußert
• Google / Gmail: Antrag mit Nachweis + teils sehr strenge Prüfung
• Facebook: Wahl zwischen „Gedenkzustand“ oder vollständiger Löschung
• Apple: Nur mit vorab eingerichtetem Nachlasskontakt oder Gerichtsbeschluss
• Streaming / Shopping / Cloud: kaum Regelungen, oft kundenabhängig
Fazit: Es wird deutlich einfacher, wenn der Verstorbene bereits Zugänge dokumentiert oder Löschung gewünscht hat.
Mit DigiSafe können Nutzer:
• bereits zu Lebzeiten klar hinterlegen, welche Konten gelöscht werden sollen
• optional eine automatisierte Freigabe für Angehörige definieren
• Zugangsdaten verschlüsselt speichern
• Hinweise oder Vollmachten zur Löschung hinterlegen
• gezielt Plattformen nennen, die im Todesfall gekündigt oder gelöscht werden sollen
Digitale Konten regeln sich nicht von selbst – und ohne Vorbereitung geraten Angehörige schnell an technische, rechtliche und emotionale Grenzen.
DigiSafe hilft, das digitale Leben kontrolliert abzuschließen – so wie es gewünscht ist.